Strukturwandel jetzt – Kein Nochten II
Betroffene und Unterstützer gegen den geplanten Tagebau Nochten II

Warum der aktuelle Entwurf des Braunkohlenplans rechtlich angreifbar ist

Der aktuellen Entwurf des Braunkohlenplans für den Tagebau Nochten II besitzt erhebliche Mängel. Er ist unvollständig und verstößt gegen geltendes Recht. Erfolgt keine Neuauslegung, ist er gerichtlich angreifbar. Die Gründe hierfür sind:

Dichtwand nicht im Plan

Bei der Erörterung im Dezember 2012 wurde der Bau einer Dichtwand entlang der nördlichen und westlichen Abbaukante des geplanten Tagebaus von den Vertretern von Vattenfall bestätigt. Diese Dichtwand wird von vielen am Planungs- und Einwendungsprozess Beteiligten gefordert, um den Grundwasserhaushalt diese Gebietes nicht weiter zu gefährden.

Die entsprechenden Formulierungen in Ziel 7 sind insofern unzureichend, da sich die Dichtwand weder in den Plänen vom Herbst 2011 noch im Umweltbericht finden lässt. Sie ist auch auf keiner der zugehörigen Karten verzeichnet.

Der aktuelle Plan muss also geändert werden, da die Auswirkungen der Dichtwand in der aktuellen Planfassung nicht berücksichtigt werden. Wenn nach einer erheblichen Änderung keine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen erfolgt, ist der Plan gerichtlich angreifbar.

Plan verstößt gegen EU-Wasserrecht

Beim Grundwasserwiederanstieg nach Beendigung der Tagebau-Aktivität kommt es zu einer chemischen Verschlechterung des Grundwassers (Verockerung). Dies verstößt gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz. Etwaige Gegenmaßnahmen sind nicht vorgesehen und von Vattenfall aus ökonomischer Sicht auch nicht gewollt.

In der Planfassung wird die Ansicht vertreten, dass es zu keiner Verschlechterung des Grundwassers kommt, da es schon als „schlecht“ eingestuft wird. Seine Zustandsklasse ändert sich also nicht. Dies wurde mehrfach gerichtlich als falsch beurteilt. Das Grundwasser wird chemisch erheblich schlechter werden. Das ist eine relevante negative Änderung und ist somit unzulässig.

Kohlebedarf strittig

Es gibt zwei gegenteilige Gutachten (Erdmann bzw. von Hirschhausen) zum Kohlebedarf und der Notwendigkeit des Tagebau-Neuaufschlusses für die Kraftwerksstandorte Boxberg und Schwarze Pumpe. Da sie sich in  den Grundannahmen und im Ergebnis stark voneinander unterscheiden, muss ein drittes, transparentes und unabhängiges Gutachten erstellt werden.

Dieses muss dann erneut öffentlich ausgelegt und erörtert werden.


Falls danach noch Unsicherheiten bezüglich des Kohlebedarf bestehen, sollte die Entscheidung für die betroffenen Einwohner und gegen die Abbaggerung gefällt werden. Denn – im gesamten Erörterungsverfahren wurde überdeutlich, dass die Menschen aus Rohne, Mulkwitz, Schleife und Trebendorf ihre Heimat NICHT aufgeben möchten. Wenn aktuell schon Umsiedlungsverhandlungen geführt werden, geschieht dies nur, damit die Ortschaften für alle Eventualitäten vorbereitet sind und der Bergbautreibende seinen gesetzlichen Anforderungen nachkommt.

Aktuell erweckt das Abwägungsverfahren den Anschein, ausschließlich zugunsten der wirtschaftlichen Interessen des Bergbautreibenden zu entscheiden. Den Interessen der Umsiedlungsbetroffenen sowie Natur- und Klimaschutzbelangen wird offenbar ein deutlich geringeres Gewicht zugeordnet.